Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung? Der Ratgeber 2026 (Alle Bundesländer)

Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung? Der Ratgeber 2026 (Alle Bundesländer)

Ein lauer Sommerabend, das Essen steht auf dem Tisch – und plötzlich fängt es an zu regnen. Wer eine Terrassenüberdachung besitzt, bleibt entspannt sitzen. Doch bevor der Traum vom wetterfesten Wohnzimmer im Freien wahr wird, steht oft die Angst vor der deutschen Bürokratie. Muss ich einen Bauantrag stellen? Oder geht es auch ohne?

Die gute Nachricht: In vielen Fällen ist eine Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung möglich. Doch die Regeln sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. In diesem aktualisierten Ratgeber für 2026 erfahren Sie, was in Ihrer Region gilt und worauf Sie achten müssen, damit das Projekt genehmigungsfrei bleibt.

Grundsatz: Genehmigungsfrei heißt nicht regelfrei

Bevor wir in die Landesbauordnung der einzelnen Bundesländer eintauchen, ein wichtiger Hinweis: „Genehmigungsfrei“ oder „verfahrensfrei“ bedeutet lediglich, dass Sie keinen formalen Bauantrag beim Bauamt einreichen müssen.

Sie müssen sich dennoch an geltendes Baurecht halten. Dazu gehören:

  • Der Bebauungsplan: Gibt es Vorgaben zur überbaubaren Grundstücksfläche?

  • Abstandsflächen: Wie nah darf das Dach an die Grenze des Nachbarn?

  • Statik und Schneelast: Ist das Dach stabil genug für Ihre Region?

Die Regeln der Bundesländer im Überblick (Stand 2026)

Jedes Bundesland hat seine eigene Landesbauordnung (LBO). Hier finden Sie die Richtwerte für verfahrensfreie Terrassenüberdachungen (räumliche Freibeträge).

Hinweis: Diese Werte gelten in der Regel für das „Innenbereich“ (also innerhalb geschlossener Ortschaften).

Norden & Küste

  • Schleswig-Holstein: Bis zu 30 m² Grundfläche und maximal 3 m Tiefe sind meist genehmigungsfrei.

  • Hamburg: Hier gelten strengere Regeln. Oft sind bis zu 30 m³ (Rauminhalt!) verfahrensfrei, jedoch nur, wenn tieferliegende Bebauungspläne dies nicht ausschließen.

  • Bremen: In der Regel bis zu 30 m² Grundfläche und einer Tiefe von maximal 3 m.

  • Niedersachsen: Bis zu 30 m² Grundfläche.

  • Mecklenburg-Vorpommern: Bis zu 30 m² Grundfläche.

Osten

  • Berlin: Bis zu 30 m² Grundfläche und max. 3 m Tiefe.

  • Brandenburg: Hier ist Vorsicht geboten. Oft sind bis zu 20 m² Grundfläche und 75 m³ Rauminhalt genehmigungsfrei.

  • Sachsen: Bis zu 30 m² und max. 3 m Tiefe.

  • Sachsen-Anhalt: Bis zu 30 m² und max. 3 m Tiefe.

  • Thüringen: Bis zu 30 m² und oft bis zu 4 m Tiefe (großzügiger als viele andere).

Westen & Mitte

  • Nordrhein-Westfalen (NRW): Seit der Novellierung sehr bürgerfreundlich. Bis zu 30 m² und einer Tiefe von bis zu 4,50 m sind oft genehmigungsfrei.

  • Hessen: Hier wird nach Volumen gerechnet. Bis zu 30 m³ Rauminhalt sind genehmigungsfrei.

  • Rheinland-Pfalz: Ebenfalls Volumen-basiert. Bis zu 50 m³ Rauminhalt sind oft verfahrensfrei.

  • Saarland: Bis zu 36 m² Grundfläche und 3 m Tiefe.

Süden

  • Baden-Württemberg: Bis zu 30 m² Grundfläche im Innenbereich.

  • Bayern: Bis zu 30 m² Grundfläche und max. 3 m Tiefe.


Wann Sie trotzdem eine Baugenehmigung für die Terrassenüberdachung brauchen

Auch wenn Sie unter den oben genannten Quadratmeterzahlen bleiben, kann ein Bauantrag notwendig werden, wenn:

  1. Denkmalschutz: Ihr Haus oder die Umgebung steht unter Denkmalschutz? Dann ist fast immer eine Genehmigung erforderlich.

  2. Nachbarschaftsrecht: Wenn Sie die vorgeschriebenen 3 Meter Abstand zum Nachbargrundstück unterschreiten, benötigen Sie oft eine Baulastübernahme oder die schriftliche Zustimmung des Nachbarn.

  3. Sichtschutzwände: Sobald Sie Seitenwände anbringen, wird aus dem Dach ein „Raum“. Dies kann dazu führen, dass die Genehmigungsfreiheit entfällt.

Schritt-für-Schritt zur Traum-Terrasse

Damit 2026 Ihr Jahr für die neue Terrasse wird, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Messen Sie genau: Bestimmen Sie Fläche (m²) und Volumen (m³).

  2. Prüfen Sie den Bebauungsplan: Ein Blick in den Bebauungsplan Ihrer Gemeinde verrät, ob Baufenster eingehalten werden müssen.

  3. Kontaktieren Sie das Bauamt: Eine kurze, informelle Nachfrage oder eine Bauvoranfrage schafft Rechtssicherheit. Fragen Sie explizit nach der aktuellen Landesbauordnung.

  4. Reden Sie mit dem Nachbarn: Ein gutes Verhältnis ist wichtiger als jeder Paragraf. Informieren Sie Ihre Nachbarn frühzeitig.

 

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Häufige Fragen zur Baugenehmigung für Terrassenüberdachungen (FAQ)

Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen, die Hausbesitzer beschäftigen, wenn es um den Bauantrag und rechtliche Hürden geht.

1. Was passiert, wenn ich eine Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung baue?

Wenn Sie eine Baugenehmigung benötigen, diese aber nicht einholen (ein sogenannter „Schwarzbau“), riskieren Sie hohe Bußgelder. Das Bauamt kann zudem einen sofortigen Baustopp oder sogar den Rückbau (Abriss) der Überdachung auf Ihre Kosten anordnen. Auch Jahre später kann dies noch Ärger geben, etwa wenn ein Nachbar sich beschwert oder Sie das Haus verkaufen wollen.

2. Was kostet eine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung?

Die Kosten variieren je nach Bundesland und Projektgröße. In der Regel müssen Sie mit Gebühren zwischen 0,5 % und 1,0 % der Baukosten rechnen. Die Mindestgebühr liegt bei den meisten Bauämtern zwischen 50 und 100 Euro. Hinzu können Kosten für einen Architekten oder Statiker kommen, falls diese für den Bauantrag benötigt werden.

3. Darf ich direkt an die Grenze zum Nachbarn bauen?

Das ist ein heikles Thema. Grundsätzlich gilt in der Landesbauordnung meist eine Abstandsfläche von 3 Metern zur Grundstücksgrenze. Es gibt jedoch Ausnahmen für „untergeordnete Bauteile“ oder Garagen/Carports, die teilweise auch auf Terrassendächer angewendet werden können (oft bis zu 9 Meter Gesamtlänge an der Grenze). Wichtig: Unterschreiten Sie die 3 Meter, benötigen Sie fast immer die schriftliche Zustimmung des Nachbarn (Baulast oder Nachbarzustimmung).

4. Zählt eine Markise als Terrassenüberdachung?

Nein. Eine ausfahrbare Markise gilt in der Regel nicht als bauliche Anlage im Sinne der Bauordnung, da sie keine feste Dachkonstruktion ist. Sie ist daher fast immer genehmigungsfrei. Sobald Sie jedoch eine feste Konstruktion mit Pfosten und festem Dach (Glas, Polycarbonat, Ziegel) errichten, greifen die Regeln für Terrassenüberdachungen.

5. Kann ich meine offene Überdachung später zum Wintergarten umbauen?

Vorsicht! Eine offene Terrassenüberdachung und ein geschlossener Wintergarten (Kaltwintergarten oder Wohnwintergarten) sind baurechtlich zwei verschiedene Dinge. Sobald Sie Seitenwände und Schiebetüren einsetzen und den Raum „schließen“, erhöhen sich die Anforderungen an Statik, Brandschutz und Belüftung. Ein genehmigungsfreies Dach wird durch den Umbau zum Wintergarten oft genehmigungspflichtig. Stellen Sie hierfür unbedingt einen neuen Antrag.

Fazit

Eine Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung zu bauen, ist in Deutschland oft einfacher als gedacht – solange man die Maße einhält. Die magische Grenze liegt in vielen Bundesländern bei 30 m². Doch Vorsicht: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Ein Rückbau ist teuer und ärgerlich.

Planen Sie Ihre Überdachung sorgfältig, prüfen Sie die Landesbauordnung Ihres Bundeslandes und genießen Sie schon bald Ihren Garten bei jedem Wetter!

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